Die Spendenplattform für spanische Vereine

Spendenaktionen, QR-Codes, Tap to Pay, Ticketing, Mitgliedschaften und automatische Spendenbescheinigungen: Alles ist für Ihren Verein kostenlos, und das Geld kommt direkt auf sein Konto.

Spendenseite eines Vereins auf Donoor, am Computer
0 % Provision

Donoor in Spanien: das Wichtigste

Vereine und Stiftungen mit Sitz in Spanien (Sportvereine, Kultur-, Sozial- oder Elternvereine, religiöse Einrichtungen) nutzen Donoor ohne Abonnement und ohne Provision. Eine Spende an eine Einrichtung im Regime der Ley 49/2002 (gemeinnütziger Verein, Stiftung) oder an eine religiöse Einrichtung einer Glaubensgemeinschaft mit Abkommen mit dem Staat gibt Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 80 % auf die ersten 250 Euro und danach von 40 %.

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Was Donoor Ihrem Verein bringt

0 % Provision

Kein Abo und keine Provision von Donoor. Es fallen nur die Gebühren von Stripe an, und Ihre Spender können sie übernehmen.

Das Geld geht an Ihren Verein

Die Spenden kommen auf das Stripe-Konto Ihres Vereins und dann auf sein Bankkonto. Donoor verwahrt nie das Geld.

Alles an einem Ort

Spendenaktionen, Zahlungslinks, Ticketing, Mitgliedschaften mit Mitgliedskarte, Shop und Dauerspenden, im Web und in der App.

Spendenbescheinigungen ohne Handarbeit

Wenn die Spender Ihrer Einrichtung die Steuerermäßigung erhalten, schalten Sie den Dienst ein: Donoor stellt die Bescheinigung jeder Spende in Ihrem Namen aus und schickt sie dem Spender.

  • Auf Spanisch, im Namen Ihres Vereins, mit seiner NIF, den Angaben, die die Ley 49/2002 verlangt, und dem Hinweis, dass die Spende unwiderruflich ist.
  • Im Januar eine Jahresbescheinigung je Spender und die Datei für das Modelo 182, bereit zur Einreichung durch Ihren Verein bei der Agencia Tributaria.
  • Wer die Ermäßigung möchte, gibt seine NIF an: Ohne sie kann die Spende nicht im Modelo 182 erscheinen.
  • Tickets und Käufe werden automatisch ausgenommen: Nur Spenden erhalten eine Bescheinigung.
Donoor-Spendenseite eines Vereins

Häufige Fragen

Gibt es Donoor für spanische Vereine?

Ja. Vereine und Stiftungen mit Sitz in Spanien (Sportvereine, Kultur-, Sozial- oder Elternvereine, religiöse Einrichtungen) erstellen ihr Konto, nehmen Spenden per Karte, Apple Pay, Google Pay oder SEPA-Lastschrift an und versenden Spendenbescheinigungen, wenn sie dazu berechtigt sind. Website, App und Bescheinigungen gibt es auf Spanisch.

Was kostet Donoor einen Verein?

Nichts: 0 € Abonnement und 0 % Donoor-Provision. Es fallen nur die Gebühren von Stripe an, zum Beispiel 0,35 € für eine Spende per SEPA-Lastschrift, und Ihre Spender können sie übernehmen.

Ist eine Spende an einen Verein in Spanien steuerlich absetzbar?

Ja, wenn sie an eine Einrichtung im Sinne der Ley 49/2002 geht: einen gemeinnützigen Verein (utilidad pública) oder eine Stiftung, die dieses Regime gewählt hat, oder eine religiöse Einrichtung einer Glaubensgemeinschaft mit Abkommen mit dem Staat (katholische Kirche, evangelische, jüdische und muslimische Gemeinden). Der Spender erhält eine Steuerermäßigung von 80 % auf die ersten 250 Euro, die er im Jahr spendet, und von 40 % darüber hinaus (45 %, wenn er derselben Einrichtung seit drei Jahren spendet, ohne den Betrag zu senken). Eine Spende von 100 € kann ihn so nur 20 € kosten. Das Baskenland und Navarra haben eigene Regeln.

Was muss die Spendenbescheinigung enthalten?

Die NIF und die Identität des Spenders und des Vereins, den Hinweis, dass der Verein begünstigte Einrichtung im Sinne von Artikel 16 der Ley 49/2002 ist, Datum und Betrag jeder Spende, ihre Verwendung und dass sie unwiderruflich ist. Donoor schickt diese Bescheinigung als PDF auf Spanisch, im Namen des Vereins.

Was ist das Modelo 182?

Die jährliche Meldung der Spenden, die der Verein im Januar bei der Agencia Tributaria einreicht: Sie nennt jeden Spender mit seiner NIF und der Summe seiner Spenden. Dadurch erscheint die Spende in der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung des Spenders. Donoor bereitet die Datei im amtlichen Format vor; der Verein reicht sie selbst ein.

Kann eine religiöse Vereinigung (Moschee, Kirche, Synagoge…) Spendenbescheinigungen versenden?

Ja, wenn sie im Register der religiösen Einrichtungen (RER) eingetragen ist und zu einer Glaubensgemeinschaft mit Abkommen mit dem Staat gehört: zur katholischen Kirche oder als Mitglied des Verbands der evangelischen religiösen Einrichtungen (FEREDE), des Verbands der jüdischen Gemeinden (FCJE) oder der Comisión Islámica de España. Ein katholisches Bistum oder eine katholische Pfarrei, die nicht im Register stehen, sind mit einer Bescheinigung ihres Bistums ebenfalls berechtigt. Ein Kulturverein, der mit einem Gotteshaus verbunden ist, gibt nur dann Anspruch auf den Abzug, wenn er als gemeinnützig (utilidad pública) anerkannt ist und das Regime der Ley 49/2002 gewählt hat. In allen anderen Fällen sammelt die religiöse Vereinigung mit Donoor genauso Spenden, ohne Bescheinigung.

Warum muss der Spender seine NIF angeben?

Ohne NIF kann der Verein die Spende nicht ins Modelo 182 eintragen, und der Spender erhält keine Ermäßigung. Er gibt sie nur an, wenn er die Steuerermäßigung möchte.

Was muss mein Verein vorlegen, um die Bescheinigungen einzuschalten?

Ein gemeinnütziger Verein (utilidad pública) oder eine Stiftung: die Bescheinigung der Agencia Tributaria, dass er das Regime der Ley 49/2002 gewählt hat, gültig für das Jahr. Eine religiöse Einrichtung: ihre Eintragungsnummer im Register der religiösen Einrichtungen; Donoor liest dort ihre Glaubensgemeinschaft und ihren Verband. Ein katholisches Bistum oder eine katholische Pfarrei: die Bescheinigung des Bistums. Das Donoor-Team prüft diese Angaben, dann unterschreibt der Verein ein Mandat, mit dem er Donoor erlaubt, die Bescheinigungen in seinem Namen auszustellen.

Schickt Donoor eine Bescheinigung für Tickets und Käufe?

Nein. Donoor stellt Bescheinigungen nur für Spenden aus: nie für ein Ticket oder einen Kauf; nur eine zu einer Bestellung hinzugefügte Spende erhält eine.

Wie melde ich meinen Verein an?

Erstellen Sie das Konto Ihres Vereins auf Donoor und geben Sie seinen Namen ein: Donoor findet ihn in den Vereinsregistern der autonomen Gemeinschaften, die sie veröffentlichen, oder im Register der religiösen Einrichtungen. Steht seine NIF in einem regionalen Register, ist sie sofort geprüft; sonst geben Sie sie an und das Donoor-Team prüft sie. Verbinden Sie zum Schluss Stripe, um Zahlungen zu empfangen. PayPal gibt es in Spanien noch nicht.

Vereinsdaten: Vereinsregister, als offene Daten veröffentlicht von der Generalitat de Catalunya (Llicència oberta d'ús d'informació), der Comunidad de Madrid, der Generalitat Valenciana, dem Gobierno de Canarias, dem Gobierno Vasco, dem Principado de Asturias, der Junta de Castilla y León, der Junta de Extremadura, dem Govern de les Illes Balears und dem Gobierno de Aragón (CC BY 4.0), der Xunta de Galicia (CC BY-SA 4.0) und der Región de Murcia. Daten von Donoor ausgewählt und aufbereitet.

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