Ist Zakat in Frankreich von der Steuer absetzbar?
Ja, Zakat kann wie jede andere Spende zu einer Steuerermäßigung führen: Die französische Steuerverwaltung gibt ihr keinen besonderen Status. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung Ihrer Zahlung, sondern zwei konkrete Voraussetzungen: Die empfangende Organisation muss berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, und die Zahlung muss ohne jede Gegenleistung erfolgen.
Dieser Artikel bleibt steuerlich bewusst sachlich. Für die religiösen Regeln der Zakat selbst (wer sie zahlen muss, ab welchem Betrag, an wen sie gehen darf und zu welchem Zeitpunkt) wenden Sie sich bitte an Ihren Imam oder den religiösen Rat Ihrer Moschee.
Für die Verwaltung zählt nicht die Bezeichnung der Spende
Zakat, Sadaqa, Spende, Mitgliedsbeitrag: Für das Steuerrecht ändern diese Wörter an sich nichts. Die Steuerermäßigung für Spenden nach Artikel 200 des Code général des impôts (allgemeines Steuergesetzbuch) gilt für jede Zahlung, die zwei Bedingungen erfüllt, unabhängig davon, ob sie als Spende, Beitrag oder anders bezeichnet wird:
- Die empfangende Organisation ist berechtigt. Gemeint ist ein ordnungsgemäß angemeldeter religiöser Verein (association cultuelle) oder ein als gemeinnützig anerkannter Verein (association reconnue d'intérêt général). Nicht jede Moschee ist automatisch berechtigt: siehe Kann eine Moschee eine Zuwendungsbestätigung für Spenden ausstellen?.
- Die Zahlung erfolgt ohne Gegenleistung. Sie muss aus einer freigebigen Absicht heraus erfolgen, also unentgeltlich sein, ohne jeden direkten oder indirekten Vorteil für den Zahlenden. Eine echte Zakat, die bedürftigen Menschen ohne Gegenleistung zukommt, erfüllt diese Bedingung.
Rein symbolische Vorteile, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind, wie das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung oder ein Ehrentitel, gelten dagegen nicht als Gegenleistung: Sie stehen dem Steuerabzug nicht entgegen. Ausgeschlossen wird er durch die Übergabe eines Gutes oder einer Dienstleistung im Austausch für die Zahlung.
Wenn die Moschee, die Ihre Zakat erhält, berechtigt ist
Die Spende führt dann zu einer Steuerermäßigung von 66 % des Betrags, begrenzt auf 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Beispiel: Bei 300 € Zakat, die Sie in einem Jahr an eine berechtigte Moschee zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 198 €. Ihre Spende kostet Sie also nach Steuern nur 102 €.
| Gezahlter Betrag | Steuerermäßigung (66 %) | Tatsächliche Kosten nach Steuern |
|---|---|---|
| 50 € | 33 € | 17 € |
| 300 € | 198 € | 102 € |
| 1 000 € | 660 € | 340 € |
Über 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens hinaus gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr nicht mehr für den Teil, der diese Grenze übersteigt.
Gut zu wissen: Nicht Donoor entscheidet, ob eine Moschee Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Donoor prüft die Unterlagen, die der Verein einreicht, und aktiviert den Dienst, wenn alles in Ordnung ist. Für seine Berechtigung bleibt aber der Verein selbst verantwortlich.
Wie erkennen Sie, ob Ihre Moschee berechtigt ist?
Am einfachsten: Wenn die Moschee den Dienst auf Donoor aktiviert hat, erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung automatisch per E-Mail direkt nach Ihrer Spende, sofern Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift angegeben haben. Falls Sie keine erhalten haben, gibt es zwei Möglichkeiten: Fragen Sie die Moschee direkt, ob sie berechtigt ist, oder lesen Sie Wie erhalte ich meine Zuwendungsbestätigung?. Die Berechnungsregeln für die Ermäßigung, sowohl für eine Spende als auch für einen Beitrag, sind in Welche Steuerermäßigung gibt es für eine Spende, einen Beitrag oder einen Kauf? beschrieben.
Zakat, die außerhalb eines Vereins gezahlt wird
Eine Zakat, die Sie direkt und bar einer bedürftigen Person geben, ohne einen Verein einzuschalten, kann keine Zuwendungsbestätigung auslösen: Diese dürfen nur berechtigte Organisationen ausstellen. Das ändert nichts an der religiösen Gültigkeit der Gabe, steuerlich gibt es ohne Bestätigung aber keine Steuerermäßigung. Wenn Sie Ihre Zakat über einen berechtigten Verein leiten, etwa über Donoor, wird sie an Bedürftige verteilt und kann, sofern der Verein dies vorsieht, zu einer Zuwendungsbestätigung führen.
Zakat al-Fitr und andere religiöse Spenden
Dieselbe Regel gilt für alle Zahlungen im religiösen Rahmen: Zakat, Zakat al-Fitr, Sadaqa, Almosen. Keine davon hat einen besonderen steuerlichen Status; alle unterliegen denselben beiden Bedingungen, der Berechtigung der Organisation und dem Fehlen einer Gegenleistung. Informationen zur Online-Sammlung während des Ramadan oder vor dem Id-Fest finden Sie unter Wie sammle ich Zakat online mit Donoor?.
Das Wichtigste
- Zakat hat keinen besonderen steuerlichen Status: Sie folgt der Regel, die für alle Spenden gilt.
- Sie ist absetzbar, wenn die empfangende Organisation zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist und die Zahlung ohne Gegenleistung erfolgt.
- Der übliche Satz beträgt 66 % des gezahlten Betrags, begrenzt auf 20 % des zu versteuernden Einkommens.
- Beispiel: 300 € Zakat ergeben 198 € Steuerermäßigung, die tatsächlichen Kosten für den Spender betragen somit 102 €.
- Für die religiösen Regeln der Zakat selbst wenden Sie sich bitte an Ihren Imam oder den religiösen Rat Ihrer Moschee.